Kosten & Antragsverfahren

Prana-ÜbersLeben versteht sich als Träger für Erziehungsbeistandsschaft nach §30 SGB VIII und Ambulante Hilfe nach §41 SGB VIII.

Die Beantragung der Kostenübernahme für die Hilfe wird bei dem örtlich ansässigen Jugendamt gestellt. Nach Antragstellung deinerseits wird der Bedarf seitens des Amtes durch ein Gespräch (Hilfeplanung) erfasst.