Kosten- und Antragsverfahren

Prana versteht sich als Träger für Assistenzleitungen nach §102 SGB IX Leistungen der Eingliederungshilfe, §113 SGB IX Leistungen der sozialen Teilhabe i.V.m. §78 SGB IX Assistenzleistungen i.V.m. §5 SGB IX Leistungsgruppen.

Die Beantragung der Kostenübernahme für die Assistenzleistungen wird bei der örtlich ansässigen Eingliederungshilfe gestellt. Nach Antragstellung deinerseits wird der Bedarf seitens des Amtes durch ein Gespräch (Teilhabeplanung) erfasst.
Bist du Selbstzahler:in entfällt das beschriebene Antragsverfahren für dich und du kannst dich direkt mit uns in Verbindung setzen.

Die Kosten für Miete und Lebensunterhalt werden je nach eigenen finanziellen Ressourcen von dir selbst getragen oder entsprechende Leistungen, wie Grundsicherung oder Hilfe zum Lebenunterhalt, müssen beim Sozialamt beantragt werden.